Landrat verhängt haushaltswirtschaftliche Sperre | |
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Die jetzt glücklicherweise überstandene Hochwasserlage im Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus wird den Haushalt des Landkreises Lüneburg ganz erheblich zusätzlich belasten. Ausgaben in Millionenhöhe kommen auf die Kreisverwaltung zu. Ob und inwieweit Bund und Land in dieser Notsituation Kommunen oder Landkreise direkt unterstützen werden, ist zurzeit noch völlig offen.
Aus diesem Grund hat Landrat Franz Fietz ab sofort ein hauswirtschaftliche Sperre nach § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemVO) verfügt. Freiwillige Leistungen, also Leistungen zu denen der Landkreis nicht gesetzlich verpflichtet ist, dürfen danach nicht mehr erbracht werden. Es sei denn, es liegt bereits ein Bewilligungsbescheid vor oder eine entsprechende vertragliche Verpflichtung. Darüber hinaus gilt für weitere bestimmte Ausgabearten, wie zum Beispiel Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen, Geräte- und Ausstattungsgegenstände oder Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens eine Sperre von 20 %, d.h., dass bei diesen Ausgabepositionen lediglich noch 80 % der veranschlagten Mittel zur Verfügung stehen. Landrat Franz Fietz hierzu: „ Dies ist sicherlich eine sehr schmerzliche Entscheidung, zumal der Kreishaushalt 2002 aufgrund unserer Haushaltslage ohnehin keine Spielräume mehr lässt. Gleichwohl zwingen mich die jetzt eingetretenen Umstände, die keiner von uns beeinflussen konnte, zu diesem sehr drastischen Schritt.“
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