Das neue Waffenrecht:Ein Tiefschlag gegen Jäger und Sportschützen |
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| Gemeinsame Erklärung vom Deutschen Jagdschutz-Verband (DJV), Deutschen Schützenbund (DSB) und Forum Waffenrecht |
| Nach Jahren intensiver und offener Gespräche der
Bundesregierung mit den betroffenen Verbänden ist im Dezember 2001
dem Bundestag ein absolut inakzeptabler Gesetzentwurf zugeleitet worden.
Dieser berücksichtigt die ständig von den Verbänden vorgetragenen
Sachargumente in keiner Weise; im Gegenteil, er ist geprägt von einem
abgrundtiefen Mißtrauen gegen die rechtstreuen und zuverlässigen
legalen Waffenbesitzer. Beispielhaft seien hier einige der vielen Punkte aufgeführt, die die legalen Waffenbesitzer nicht akzeptieren können: Die Umwandlung des Bedürfnisses von der Voraussetzung zum Erwerb zum ständigen und allgegenwärtigen Instrument zur Kontrolle des Besitzes. Das Bedürfnis soll zukünftig nicht nur für die Frage, ob eine Waffe gekauft werden darf, entscheidend sein, sondern der Behörde dauerhaft dazu dienen zu prüfen, ob eine Waffe behalten werden darf. Dieses neue Verständnis des Bedürfnisses bezieht sich auch auf bereits erworbene Waffen! Mit dieser Regelung wird für Sportschützen jeglicher Bestandsschutz für ihre Waffen abgeschafft. Jagdwaffen müssen "geeignet und erforderlich" sein, d. h. der Jäger darf Waffen erwerben, erst bei Anmeldung entscheidet die Behörde, ob er sie überhaupt behalten darf. Mit dieser Regelung ist der Jagdschein als Erwerbsberechtigung ad absurdum geführt. In der Sache handelt sich um eine Begrenzung der Waffenzahl für Jäger durch die Hintertür. Vereinsvorsitzende von Schützenvereinen müssen Mitglieder, die "aus dem aktiven Schießsport ausscheiden" der Behörde melden, damit deren Waffen eingezogen werden können. Diese Regelung ist der Ruin des sonst so hochgelobten Ehrenamtes und macht den Vorsitzenden zum "Blockwart" der Waffenbehörde, sie bringt Unfrieden in die Jahrhunderte alten, traditionsreichen Vereine, die unter dieser Belastung untergehen werden.
Die gelbe WBK wird im Ergebnis abgeschafft. Das heißt, daß
die Behörde für jede Einzelladerlangwaffe eine umfassende Bedürfnisprüfung
durchzuführen hat. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand für
die Verbände ist von diesen - im Ehrenamt - nicht zu leisten.
Es ist in den 30 Jahren, die das alte Waffengesetz besteht, kein einziger
Fall des Mißbrauchs einer ererbten Waffe bekannt geworden. Der Entwurf
stellt damit ohne Not durch die Verfassung geschützte Rechte in Frage.
Um dieses Gesetz zu verhindern, müssen alle legalen Waffenbesitzer
deutlich machen, daß sie mit diesen unvertretbaren Beschränkungen
ihrer persönlichen Freiheit, mit dieser Gängelung bei der Ausübung
des Schießsportes oder der Jagd, nicht einverstanden sind. Die Probleme
des illegalen Waffenbesitzes dürfen nicht auf dem Rücken der
legalen Waffenbesitzer ausgetragen werden. |
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