Maul- und Klauenseuche:
Krisenstab beim Landkreis Lüneburg gebildet

 
Lüneburg. Auf Einladung des Ersten Kreisrates Dr. Porwol trafen sich am 20.3.2001 beim Landkreis Lüneburg Mitarbeiter/innen der Verwaltung sowie Vertreter der Landwirtschaft, der fleisch- und viehverwertenden Unternehmen, der Tierärzteschaft, der Polizei und anderer Organisationen im Katastrophenschutz.

Dr. Porwol sowie Frau Dr. Kiepker und Herr Volkstorf von der Veterinärverwaltung stellten den Bundesmaßnahmenkatalog Maul- und Klauenseuche (MKS) vor. Alle Beteiligten stimmten überein, dass für den Fall eines Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche im Landkreis Lüneburg vorbereitende Maßnahmen zu treffen sind.

So wird beim Landkreis Lüneburg ein MKS-Krisenzentrum unter Leitung von Landrat Fietz und Ersten Kreisrat Dr. Porwol gebildet. Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Veterinärbereich sowie der allgemeinen Verwaltung haben auch alle anderen beteiligten Institutionen und Organisationen Vertreter für dieses Krisenzentrum benannt.

Nur mit dieser stabsmäßigen Organisation, ähnlich dem Katastrophenschutz, lassen sich die Vorbereitungen und die Arbeiten und Aufgaben bei einem akuten Ausbruch der Seuche überhaupt durchführen. Eingerichtet wurden eine diagnostische und eine operative Gruppe sowie Bereiche, die Verwaltungsaufgaben und Öffentlichkeitsarbeit wahrnehmen werden. Dr. Porwol hierzu:

"Natürlich hoffen wir alle, dass wir von der Maul- und Klauenseuche verschont bleiben. Es wäre für uns als zuständige Behörde jedoch verantwortungslos, wenn wir uns nicht in dieser Form vorbereiten würden. Uns allen ist klar, dass bei einem Ausbruch der Seuche in unserem Landkreis der Schwerpunkt aller Arbeiten in der Kreisverwaltung bei der Bekämpfung der Seuche liegen."

Der Landkreis Lüneburg weist in diesem Zusammenhang alle Landwirte und betroffenen Tierhalter darauf hin, den Personen- und Tierverkehr auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Bei Verstößen gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen muss im Schadensfalle mit massiven Kürzungen oder Streichungen von Leistungen der Tierseuchenkasse gerechnet werden.
29.03.2001

Bei Rückfragen oder Unklarheiten geben Mitarbeiter/innen des Veterinäramtes des Landkreises Lüneburg unter Tel. 26-1414 oder 26 1589 Auskunft. -ldk-

 
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