Informationen für Schulabgängerinnen und Schulabgänger Berufswahl 2002

 
Schulpflicht
Die gesetzliche Schulpflicht in Niedersachsen beträgt 12 Jahre.
Alle Schülerinnen und Schüler, die vorher aus einer Schule ausscheiden, müssen eine berufsbildende Schule besuchen.
Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule besteht auch nach dem 18. Lebensjahr. Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag genügen ihrer Schulpflicht durch Besuch des Berufsvorbereitungsjahres, wenn anschließend kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird.
Gehen sie vor Ablauf der 12-jährigen Schulpflicht eine Berufsausbildung (Lehre) ein, so besuchen sie die zuständige Berufsschule bis zum Ende der Berufsausbildung.

Für Schülerinnen und Schüler, die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule im Vollzeitbereich besucht haben, ruht die Schulpflicht, sofern sie nicht das Berufsgrundbildungsjahr besuchen oder ein Berufsausbildungsverhältnis eingehen.
Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule gilt sowohl für deutsche als auch für ausländische Jugendliche.

Erfassung
Alle Schülerinnen und Schüler, die vor Erfüllung ihrer 12-jährigen Schulpflicht entlassen werden, werden durch die Schule per Anmeldebogen zum Besuch einer berufsbildenden Schule erfasst.
Jede Schülerin und jeder Schüler muss einen solchen Anmeldebogen ausfüllen. Die Anmeldebogen erhalten die aufnehmenden berufsbildenden Schulen.
Die Schülerinnen und Schüler werden teils durch Schreiben der abgehenden Schule, teils durch Hinweise und Bekanntmachungen in der Tagespresse, bzw. über die Ausbildungsbetriebe zum Schulbesuch aufgefordert.

Beginn des Unterrichts
In allen berufsbildenden Schulen beginnt der Unterricht am ersten Schultag nach den Sommerferien (Bekanntgabe des Einschulungstages in der örtlichen Presse).
Die drei berufsbildenden Schulen in Lüneburg bieten für die Erfüllung der Schulpflicht eine Vielzahl unterschiedlicher Schulformen für die Berufsbildung, berufliche Erstausbildung sowie die Erlangung weiterer Schulabschlüsse (Hauptschulabschluss, Sekundarabschluss I - Realschulabschluss -, erweiterter Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife (Abitur) an.

Schwerpunktfächer in den BBS I sind Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie Rechnungswesen. So können sich Bewerber dort zum staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten ausbilden.
Die BBS II (Georg-Sonnin-Schule) sind zuständig für die Beschulung der Auszubildenden der Berufsfelder Bau-. Metall-, Elektro-, Holz-, Textil- und Farbtechnik sowie Körperpflege.

Schülerinnen und Schüler, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können ihr erstes Ausbildungsjahr im Berufsgrundbildungsjahr Bau-, Metall-, Elektro-, Holztechnik sowie Körperpflege absolvieren.
Zur Berufsfindung wird für Schüler ohne Schulabschluss eine einjährige Ausbildung im Berufsvorbereitungsjahr angeboten.
Hier können sich Schüler aus allen gewerblich-technischen Berufsfeldern zwei aussuchen, in die sie eingeführt werden möchten.

Die BBS III bieten mehrere Schwerpunkte:
Ernährung und Hauswirtschaft oder Agrarwirtschaft, aber auch Gesundheit, Zahntechnik und sozialpädagogische Berufe.
Auch hier können Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr abgeleistet werden.
An den BBS III können die Titel der/des stattlich geprüften Kinderpflegerin/ Kinderpflegers, Sozialassistentin/Sozialassistent, Erzieherin/Erzieher, Wirtschafterin/ Wirtschafter und der/des landwirtschaftlich technischen Assistentin/Assistenten erworben werden.
Anmeldeschluss für alle drei Schulen ist am 20. Februar eines jeden Jahres.
Wer sich für die angebotenen Fächer interessiert, aber noch weitere Fragen hat, kann sich an die entsprechenden Schulen wenden.
Hier stehen erfahrene Pädagogen zur Verfügung, die für alle Bewerberfragen ein offenes Ohr haben. -lk-
07.01.2002
 
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