IHK Lüneburg-Wolfsburg lehnt Pfand auf Einwegflaschen und Getränkedosen ab |
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| Lüneburg. Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
(IHK) bedauert die Entscheidung der Bundesregierung, ein Pfand für Getränkedosen
und Einwegflaschen einzuführen. Ein Zwangspfand wäre eine ökonomisch nicht vertretbare Belastung der Wirtschaft und der Verbraucher sowie in seinen Auswirkungen ökologisch kontraproduktiv. So würde der Handel mit zusätzlichen Investitionen von zwei bis vier Milliarden DM - je nach Prognose - belastet. Hinzu kämen die jährlichen Betriebskosten für das Pfandsystem. Auch ökologisch wäre das Zwangspfand ein "Rohrkrepierer", wie das Beispiel Schweden zeigt, wo die Mehrwegquote für Getränkeverpakkungen erheblich unter der in Deutschland liegt. Darüber hinaus wendet sich die IHK gegen den in der geltenden Verpackungs-Verordnung enthaltenen Automatismus, dass ein Pfand eingeführt wird, wenn die Mehrwegquote für Getränkeverpackungen unter 72 Prozent sinkt. Zu beachten ist nach Auffassung der Industrie- und Handelskammer folgendes: Auch wenn die Mehrwegquote zurückgegangen ist, so ist das in Mehrwegverpackungen abgefüllte Getränkevolumen von 19,9 Milliarden Liter im Jahr 1991 auf 22,9 Milliarden Liter im Jahr 1999 gestiegen. Das Volumen der in ökologisch gleichwertigen Verbundkartons abgefüllten Getränke ist im selben Zeitraum von 1,8 auf 3,1 Milliarden Liter angewachsen. Die Entwicklung ist also nicht so negativ, wie sie eine reine Quoten-Betrachtung suggeriert. Deshalb empfiehlt die IHK, das in ökologisch vorteilhaften Verpackungen abgefüllte Getränkevolumen und nicht die Mehrwegquote als Berechnungsgrundlage heranzuziehen. Im Hinblick auf eine Entscheidung im Bundesrat wurden konkrete Mengen in Höhe von 23 bzw. 24 Milliarden Liter von Rheinland-Pfalz bzw. Bayern genannt. "Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, federführende IHK in Niedersachsen für das Sachgebiet Umweltschutz, hat die Problematik gegenüber der Niedersächsischen Landesregierung mehrfach angesprochen und erwartet, dass Niedersachsen der Verpackungs-Verordnungs- Novelle im Bundesrat nicht zustimmt", betont Roland Schulz, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK. -ihk- 10.05.2001 |
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