Deichverteidigungsweg muss auf drei Meter zurückgebaut werden

 

Bleckede. Nun ist es fast unausweichlich, dass der Deichverteidigungsweg in Höhe der Schießhalle der Bleckeder Schützengilde bis zum Schloss auf eine Breite von drei Metern zurückgebaut werden muß.

Im Grunde begann die ganze Sache 1985 mit dem Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung. Im Zuge der Baumaßnahmen für den Deich wurde dann mit Zustimmung des ca. 100 m entfernt wohnenden Bleckeder Ehepaares die Straße auf 5 m Breite ausgelegt, mit der Zusicherung, dass nach Abschluss der Baumaßnahme ein Rückbau auf drei Meter vorgenommen wird.



Die Deichbaumaßnahmen waren 1987 abgeschlossen. Als 1989 die innerdeutsche Grenze geöffnet wurde, sahen die Verantwortlichen - Stadt, Landkreis, Artlenburger Deichverband - die Breite von 5 Metern auf diesem Stück Deichverteidigungsweg als sehr sinnvoll an und es wurde ein entsprechender Antrag, auf den Rückbau zu verzichten und auf Zulassung des landwirtschaftlichen Verkehrs, zumindest in der Erntezeit, an die Bezirksregierung gestellt.

Bis heute ist über diesen Antrag nicht entschieden worden. Die Stadt Bleckede stellte den Bebauungsplan Nr. 21 auf, der den Schützenplatz / Kleine Marsch beinhaltet. Dazu gehört auch der Deichverteidigungsweg. Das war ein wichtiger Part für die Infrastruktur der Stadt Bleckede.

Es ergingen Klagen, Vollstreckungsverfahren, Abweisungen hin und her, letztlich wurde im Mai 2000 erklärt und festgestellt, dass der 1985 gefasste Planfeststellungsbeschluss rechtlich ist und durchgesetzt werden muss. Viele Gespräche seitens der Stadt und des Landkreises mit dem klagenden Ehepaar führten lediglich dazu, dass der Deichverteidigungsweg nicht schon am Anfang des Schützenplatzes, sondern eben erst ab Höhe der Schießhalle zurückgebaut werden muss.

Darüber informierten der Erste Kreisrat Dr. Porwol und der stellvertretende Stadtdirektor Ludger Bisping auf einer einberufenen Pressekonferenz. Fakt ist, so Deichhauptmann Freese, dass mit den Rückbaumaßnahmen im April begonnen werden soll. Die Kosten dafür werden sich auf ca. 25.000 bis 30.000 DM belaufen, die vom Land und Bund getragen werden müssen.

Dass dafür andere Deichbaumaßnahmen zunächst auf der Strecke bleiben, erklärt sich von selbst. Entstandene Gerichts- und Anwaltskosten werden auf mindestens 20.000 DM beziffert. Dennoch, bevor nicht der erste Spatenstich ausgeführt ist, sind Stadt Bleckede, Landkreis Lüneburg und der Artlenburger Deichverband jederzeit gesprächsbereit, um vielleicht doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. -cv-
15.02.2001
 
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