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Aktionsbündnis fordert: Keine Verschlechterungen gegenüber dem jetzigen Schutzstatus
Die gesetzliche Ausweisung des "Biosphärenreservat Elbtalaue"
soll für eine Verbesserung der Lebensräume an der Elbe genutzt werden,
so lautet eine der Grundforderungen des Aktionsbündnisses Biosphärenreservat.
"Die Chancen für den Schutz der Natur und für die regionale Entwicklung,
etwa im Bereich Touristik, müssen jetzt genutzt werden," so Dr. Petra
Scheewe vom Aktionsbündnis.
Das Bündnis fürchtet, dass bestehende Regelungen durch Vereinheitlichung
oder Vereinfachung im neuen Biosphärenreservatsgesetz aufgeweicht werden
könnten, etwa durch Änderungen von Jagd-, Fischerei- und Betretungsrechten
in bestehenden Schutzgebieten. Um schädliche Entwicklungen für den Naturschutz
und die regionale Entwicklung vorzubeugen, müssen die neu anfallende Aufgaben
einheitlich über die Biosphärenreservatsverwaltung in Hitzacker abgewickelt
werden.
Zu einer Aufsplittung der Mittel und Kompetenzen durch verschiedene Behörden
und damit verbunden Rangeleien darf es nicht kommen, heißt es weiter im
jetzt vorgelegten Foderungskatalog des Aktionsbündnisses. Im Hinblick
auf die Jagd wird gefordert, zu prüfen, ob Bundesbehörden von Schutzplanungen
betroffen sind.
Diese sollten dann in die Planung einbezogen werden. So liegen etwa die
Jagdrechte der Bundeswasserstraße und ihrer Ufer beim Bund. Hier ist eine
der wenigen Möglichkeiten direkten Einfluss auf die Jagd auszuüben. Das
Aktionsbündnis Biosphärenreservat, ein Zusammenschluß verschiedener Naturschutzverbände
und des ökumenischen Arbeitskreises Lüneburg, begleitet die gesetzliche
Ausweisung des Biosphärenreservat seit mehreren Monaten.
Dem Bündnis geht es vor allem darum, die Bevölkerung vor Ort anzusprechen
und gemeinsam Zukunftsperspektiven zu entwickeln. So vertritt das Bündnis
die Auffassung, dass Landwirten Ausgleich für Schäden gezahlt werden muss.
Auch die Touristiker, die in der strukturschwachen Region an der Elbe
investiert haben, sollen durch Förderung von Naturinformation unterstützt
werden. -oh- 25.04.2001 |