Gewährträgerhaftung von Landesbanken
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| Landkreis. Die Landesbanken und Sparkassen stehen vor einer
tiefgreifenden Reform. Nach Aussage von von EU-Wettbewerbskommissar Mario
Monti soll die staatliche Gewährträgerhaftung nach einer Übergangsfrist
entfallen! Die Gewährträgerhaftung ist die derzeitige Verpflichtung der
öffentlichen Hand (z.B. Stadt u. Landkreis, Land) im "Insolvenzfall" die
Schulden einer Landesbank oder Sparkasse zu begleichen. Monti verlangte die Abschaffung dieser "Staatsgarantie", weil er darin eine wettbewerbsverzerrende "Beihilfe" zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Geldinstitute auf Kosten der Privatbanken sieht. Bund und Länder, die sich monatelang gegen die Abschaffung dieser Haftungsform gewehrt hatten, sind jetzt grundsätzlich bereit, bei einer angemessenen Übergangsfrist auf die Staatsgarantien zu verzichten. Die Sparkassen müssen diese "Übergangsperiode" nutzen, um die staatliche Gewährträgerhaftung durch ein eigenes "Sicherungssystem" zu ersetzen, um mögliche finanzielle Schieflagen der öffentlich-rechtlichen Institute abzufangen. Für Karl-Heinz Bentele, den Präsidenten des "Rheinischen Sparkassen- u. Giroverbandes sollen die Sparkassen auch bei veränderten Strukturen kommunal gebunden bleiben. Seiner Meinung nach sei der Erhalt des dezentralen Unternehmertums, die Nähe zum Kunden, - die Stärke der Sparkassen. Durch eine Beibehaltung des Regionalprinzips in "zeitgenössischer Form" komme den Sparkassen in der jeweiligen Region eine besondere Verantwortung zu, z.B. bei "Organisationsleistungen". Wirtschaftsförderung mit und ohne Gewährträgerhaftung! Eine der größten Organisationsleistungen der Sparkasse Lüneburg ist die angestrebte Umorganisation der Wirtschaftsförderung im Landkreis Lüneburg. Die Sparkasse als alleiniger Gesellschafter der zukünftigen Wirtschaftsförderungs-GmbH mit jährlichen Zuschüssen von je 250.000 Euro, sowie zur Sicherung der Finanzierung weitere Zuschüsse in Höhe von jeweils 250.000 Euro von Stadt und Landkreis bis 2006... und der Gewährträgerhaftung im Rücken, kann jetzt wirtschaftlich frei agieren und "Vorsorge" für eine Zukunft ohne Staatsgarantie betreiben. Der ursprünglich angegebene Steuervorteil schlägt anscheinend auch weniger zu Buche als mögliche "Anschubeffekte" in jede Richtung. Mit Hilfe der Sparkasse kann die Wirtschaft jetzt endlich kräftig angeschoben und Region und Sparkasse weiter nach vorn gebracht werden. Der Aufsichtsrat ersetzt selbst die längst "ausgetretenen Demokratiepfade" wie z.B. langatmige und zeitraubende Gremienarbeit. Politik und Verwaltung können nicht mehr als "legitime Bremsklötze" ihr Dasein pflegen." Es geht voran", auch wenn die Gewährträgerhaftung wegfällt, die Städte und Gemeinden weiter finanziell "verelenden", bleibt zumindest die Sparkasse als letzte Bastion des Gemeinwohls bestehen. Da die Sparkasse, landesweit anerkannt, bereits über zahlreiche Stiftungen "aus Bürgersicht" weit mehr für das öffentliche Wohl getan hat als Stadtrat und Kreistag in der letzten Wahlperiode, ist es nur recht und billig, der Sparkasse auch noch Entscheidungskompetenzen in der Wirtschaftförderung zuzugestehen. -fr-. 20.06.2001 |
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