Jugendhilfe auf dem Prüfstand
Landkreis fordert Untersuchung der Jugendhilfekosten der Stadt Lüneburg

 
Lüneburg. "Nicht nur den Landkreis als Kostenträger, sondern auch die Stadt und den Oberbürgermeister hat diese Steigerung der Jugendhilfekosten der Stadt Lüneburg betroffen gemacht", betonte Landrat Franz Fietz auf der Pressekonferenz in Lüneburg. "Für das Jahr 2000 zahlen wir bereits über 16 Mio. Mark, für 2002 müssen wir nahezu das Doppelte, 29,9 Mio. Mark in den Haushalt einstellen.

Das kann nicht ewig so weitergehen ", mahnte Fietz. Auch Oberbürgermeister Ulrich Mädge sieht einen gemeinsamen Handlungsbedarf. "Wenn die Kosten in diesem Bereich weiter ansteigen und folglich der Haushalt des Kreises nicht mehr genehmigt wird, hat das Auswirkungen auf die Stadt.

Dann muss die Kreisumlage angehoben werden", so Mädge. "Da im Finanzierungsvertrag ("Lüneburg-Vertrag") zwischen Stadt und Landkreis klare Abrechnungsmodalitäten (es wird "spitz" abgerechnet) vorliegen, ist eine "Kostenkontrolle" Voraussetzung für die Rückerstattung an die Stadt Lüneburg! Jugendhilfe muss auch nach wirtschaftlichen Kriterien gezahlt werden, wir können uns hierbei nicht auf Mutmaßungen verlassen", forderte Fietz. "In der Kreisverwaltung wird seit ca. zwei Jahren ein umfassendes "Controlling" durchgeführt und wir haben dadurch "Hunderttausende" einsparen können", so der Pressesprecher des Landkreises, Michael Wieske.

Der hohe Kostenanstieg bei der Stadt bleibt zunächst "Brennpunkt" im "Einvernehmen" zwischen Stadt und Landkreis, dennoch kann die Situation der Stadt mit der des Landkreises nicht unmittelbar miteinander verglichen werden. "Allein das Vorhandensein von 2000 Sozialwohnungen in Lüneburg zieht eine bestimmte Klientel an, die bestimmte Hilfeleistungen erforderlich macht. Dazu kommt die gut ausgebaute "Trägerlandschaft" der Stadt, die in den letzten Jahren stark expandiert hat. Vor allem hat jedoch auch die ambulante Betreuung zu einem erheblichen Kostenanstieg geführt", erläuterte Mädge.

"Wir werden 2002 im Jugendamt der Stadt Lüneburg eine Organisations- und Ablaufuntersuchung mit einer unabhängigen externen Untersuchungskommission unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit von Kinder-und Jugendhilfe durchführen!" Auch die Auslegungsmöglichkeiten des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) für die Kommunen werden von Oberbürgermeister Mädge kritisiert. "Die Eltern müssen viel stärker in die Pflicht genommen, bei den freien Trägern die Kosten reduziert werden!" Bundesweit wird die Jugendhilfe von grundlegenden Veränderungen bestimmt.

Veränderte Finanzierungsgrundlagen, verstärkte Sozialraumorientierung, klare Zielvereinbarungen und die Qualifizierung des Hilfeplanverfahrens sind nur einige der wichtigen Begrifflichkeiten einer nach konkreten Qualitätskriterien ausgerichteten Jugendhilfe und Jugendhilfeplanung. Die Stadt Lüneburg hat jetzt die Chance, mögliche "Schwachstellen" in ihren "Jugendhilfeleistungen" zu erkennen, festgefahrene Mechanismen zu reformieren und durch betriebswirtschaftliche Effizienz-Kriterien, unter fachlich und sozialpolitisch begründeter Qualitätssicherung, einheitliche und verbesserte Strukturen bei der Vergabe von Jugendhilfe zu schaffen.

Auch die längst überfälligen Gespräche zwischen den MitarbeiterInnen der Jugendämter aus Stadt und Landkreis sollen nach Aussage Mädges im nächsten Jahr verstärkt stattfinden. Dazu heißt es bereits im "Lüneburg-Vertrag" zu § 3/ 2.: "Landkeis und Stadt werden durch regelmäßige Abstimmungsgespräche für einheitliche Bewilligungskriterien bei der Gewährung von Jugendhilfeleistungen Sorge tragen." -fr-
29.12.2001

 

 
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