Gemeinschaftsaufgabe "LEADER +" Europäische Strukturförderung für den ländlichen Raum |
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| Lkr.Lüneburg. Die Gemeinden Amt Neuhaus und Bleckede, die Samtgemeinden
Dahlenburg und Scharnebeck beteiligen sich erstmals "landkreisübergreifend"
zusammen mit Lüchow-Dannenberg an einem Wettbewerb von "LEADER+" der Europäischen
Strukturförderung. Aufgrund der besonderen Gegebenheiten der Region (Biosphärenreservat) erhofft sich diese lokale "Aktions-(Arbeits)gruppe" eine der von 17 ausgewählten "Bewerbern" zu sein und damit vier Millionen Mark Fördermittel für die Region einzufahren. Die Entscheidung fällt im 2. Halbjahr 2001. Durch "LEADER+" werden integrierte Ansätze einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung gefördert, die Lokale Aktionsgruppen (LAG) erarbeiten und über Maßnahmen mit "Pilotcharakter" umsetzen. |
![]() Die Windmühle in Bardowick ist eine Station der LEADER II-geförderten Niedersächsischen Mühlenstraße. |
| Wichtige Voraussetzung für die Förderung durch "LEADER+" ist
die Kooperation! Im Geltungsbereich von "LEADER+" liegen ländlich geprägte
Gebiete mit geographisch, wirtschaftlich und sozial einheitlicher Struktur
mit ca. zwischen 10.000 und 100. 000 Einwohnern. Bei der Auswahl der begünstigten Regionen im Wettbewerb auf Landesebene - ist die Voraussetzung für die Auswahl die Erprobung "neuer Formen der lokalen Entwicklung". Zum Förderbereich gehören gebietsbezogene, integrierte Entwicklungsstrategien mit "Pilotcharakter", - gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit, - Vernetzung der ländlichen Gebiete der EU sowie der Akteure, die im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums tätig sind. Begünstigte sind "Lokale Aktionsgruppen" (LAG), die Träger der Entwicklungstrategie und verantwortlich für ihre Durchführung sind. Die Lokalen Aktionsgruppen müssen aber eine ausgewogene und repräsentative Mischung gewährleisten. Auf der Ebene der Entscheidungsfindung dürfen höchstens 50% der Akteure aus Politik oder Verwaltung kommen. Bei der Mittelausstattung sind für Deutschland 247 Mio. Euro für den Zeitraum 2000-2006 vorgesehen. Der Fördersatz in Niedersachsen liegt bei max. 50% der öffentlichen Gesamtkosten. -fr- 02.05.2001 |
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