Hubschrauberunglück Pilot flog unter einer Brücke durch
Rettungshubschrauber „Christoph 19“ stürzte in den Elbe-Seitenkanal
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Landkreis.
Am Montag stürzte der Rettungshubschrauber „Christoph 19“,
eine BO 105, Baujahr 1991, bei der Brücke Hohnstorf/Bienenbüttel
in den Elbe-Seitenkanal.
Der Hubschrauber befand sich auf dem Rückflug von einem Einsatz aus
Hamburg.
Während sich der 35-jähriger Pilot und ein 40-jähriger
Rettungssanitäter aus dem sinkenden Wrack befreien konnten und durch
das eisige, mit Eisschollen bedeckte Wasser die Uferböschung erreichten,
ertrank der 36-jährige Notarzt, der eine Frau und ein Kleinkind hinterlässt.
Bereits am Montag meldete sich ein Augenzeuge, ein Jogger, der gesehen
haben wollte, dass der Hubschrauber unter der Brücke durchfliegen
wollte. |
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Diese Angaben wurden am gestrigen Tag in einer Pressekonferenz der Polizei
und der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen aus Braunschweig.
Polizeisprecher Michael Schröder: „Der Pilot durchflog die
Brücke, wobei er wohl unter der Brücke zu viel Gas gegeben hatte.
Dadurch hob sich das Heck, während sich der Bug nach unten neigte.
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Nach einer langen Suche wurde der Hubschrauber aus den eiskalten Fluten
von einem Kranwagen geborgen.
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Der Hubschrauber kam aus heutiger Sicht mit einer Kufe in das eisbedeckte
Wasser und schlug mit einer Seite auf das Wasser auf. Innerhalb kürzester
Zeit versank der Hubschrauber in das ca. 4 Meter tiefe Wasser.“
Die Suche nach dem Wrack gestaltete sich sehr schwierig, da die Absturzstelle
nicht genau bekannt war. Ca. 100 Einsatzkräfte der Feuerwehr, des
THW, der Wasserschutzpolizei und Sanitäter suchten fieberhaft nach
dem Hubschrauber. Mit Stangen wurde der Grund abgetastet. Eine Wärmebildkamera
kam ebenfalls zum Einsatz. Nachdem der Hubschrauber auf dem Boden des
Kanals gefunden wurde, befestigten Taucher der Freiwilligen Feuerwehr
Lüneburg Seile an den Kufen und mit einem Kran konnte das Wrack von
der Brücke aus geborgen werden.
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Es ist spekulativ, ob es sich um einen Pilotenfehler oder um Leichtsinn
handelt. Zur Zeit ermittelt jedenfalls die Staatsanwalt gegen den Piloten,
der 3.084 Stunden Flugerfahrung nachweisen kann, wegen fahrlässiger
Tötung und Gefährdung des Luftraumes. Der Sachschaden beläuft
sich nach ersten Schätzungen auf ca. 2 Millionen Euro.
-bk/wh-
22.01.2003
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