Haushalt 2002 ohne Auflagen genehmigt |
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Bezirksregierung honoriert
erfolgreiche Haushaltskonsolidierung des Landkreises
Lkr. Lüneburg. Die Bezirksregierung Lüneburg hat den Haushalt des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2002 trotz des ausgewiesenen Fehlbedarfs von 67.059.800 EUR (Einnahmen: 137.588.200 = + 7,1 % / Ausgaben: 204.648. 000 = + 10,2 %) ohne Auflagen oder Bedingungen genehmigt. Landrat Franz Fietz: "Ich freue mich sehr über diese zügige Entscheidung der Bezirksregierung Lüneburg.
Unser "Finanzmanager" Jürgen Wiegert hat hervorragende
Arbeit geleistet. In der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung
vom 14.05. 2002 wird seine Analyse im Vorbericht zum Haushaltsplan
und die Leistungen des Landkreises im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
ausdrücklich anerkannt."
Die Finanzlage des Landkreises Lüneburg hat sich jedoch gegenüber
dem Vorjahr deutlich verschlechtert.
Der Hebesatz der Kreisumlage liegt bei 54,5 % und ist trotz der finanziellen
Situation des Landkreises seit 1996 nicht angehoben worden. Bei gleichem
Hebesatz kommt es gegenüber 2001 (54.565.000 EUR) 2002 (53.900.000
EUR /Ansatz) zu Mindereinnahmen in Höhe von 665.000 EUR, gleichzeitig
gehen auch die Einnahmen aus den Finanzausgleichszahlungen des Landes
zurück.
Gegenüber dem Haushaltsjahr 2001 (46.300.339 EUR) ist 2002
(53.243.200 EUR) eine Steigerung der Gesamtkosten von 6.942.861 EUR,
somit rund 15 % eingetreten.
Stadt und Landkreis Lüneburg haben im "Lüneburg-Vertrag"
keine rechtliche Handhabe, den drastischen Anstieg der Jugendhilfekosten
in der Stadt Lüneburg zu kontrollieren.
Danach nimmt die Stadt weiterhin die Aufgaben der Sozialhilfe wahr und
ist örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Bis heute
haben sich jedoch aus diesem Finanzvertrag erhebliche Belastungen für
den Landkreis ergeben. Der explosionsartige Anstieg der Jugendhilfekosten erstickt jegliche Sparbemühungen im Keim und hinterläßt ein Riesenloch im Kreisetat. Die Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis, der sogenannte "Lüneburg-Vertrag", ein 1999 im "Harmoniebedürfnis" von Stadt und Landkreis noch einmal ausgehandelter, bis 2009 gültiger Finanzvertrag, zeigt seine Tücken.
So gibt es in den Protokollnotizen zu den Zweckausgaben im Sinne...zu
§3/2. den "Vermerk": Landkreis und Stadt Lüneburg
werden durch regelmäßige Abstimmungsgespräche für
einheitliche Bewilligungskriterien bei der Gewährung von Jugendhilfeleistungen
Sorge tragen.
Auch die Stadt Lüneburg wurde von dieser Kostenhöhe überrascht,
kann aber laut Vertrag ohne Nachweis einer Kostenkontrolle oder Qualitätssicherung
ihre Aufwendungen in Rechnung stellen.
Dazu soll gemeinsam mit der Stadt Lüneburg geprüft werden,
wo man möglicherweise bei der Jugendhilfe Einsparmöglichkeiten
"verschenkt" oder wie Synergie-Effekte, z.B. durch Zusammenlegung
der Ämter, Sozialraumorientierung, etc., genutzt werden können.
Grundlage einer Überprüfung
der Vereinbarung ist der § 9, der den Vertragsparteien die Möglichkeit
eröffnet, bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse
eine Anpassung des Vertrages nach dem Grundsatz des Wegfalles der Geschäftsgrundlage
zu verlangen. |
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