Gesetz Biosphärenreservat "Niedersächsisches Elbetal" in Vorbereitung
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| Bleckede. Den Anfang machte der Lüneburger Kreistag am 15. März 1999
mit seiner Resolution zur Elbtallandschaft. Die gesetzliche Verankerung
des Biosphärenreservates nach § 14 a BNatSchG im niedersächsischen Elbetal
wird nach Aussage der SPD-Landtagsfraktion in den nächsten Monaten erfolgen. Für Landrat Franz Fietz hat sich die demokratische Vorgehensweise des Gesetzgebers, sich allen örtlichen Belangen umfassend zu öffnen, bereits bewährt. Das Bemühen um einen Konsens auf beiden Seiten ist für ihn hierbei eindeutig erkennbar. Der Landkreis Lüneburg behält wunschgemäß die Vollzugszuständigkeit für den Naturschutz in den Gebietsteilen A und B zur Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde. Als Mitglied des Arbeitskreises Biosphärenreservat Elbetal sieht er es jedoch auch weiterhin als seine Pflicht an, den Ausgleich aller Interessen zu sichern. |
![]() Landrat Franz Fietz bezieht Stellung zum Thema Biosphärenreservat anläßlich seines Besuches in der Redaktion der Elbmarsch-Post. Foto: -aj- |
| Franz Fietz: "Es fehlt uns im Bereich der Landwirtschaft
immer noch an Planungssicherheit. In diesem Gesetz muss die "grundsätzliche"
Aussage verankert sein, dass in Gebieten, in denen Eingriffe durch den
Naturschutz stattfinden, ein Erschwernisausgleich gewährleistet ist,"
fordert Fietz. Nach geltendem Recht besteht bei erheblichen Erschwernissen bereits die Ausgleichspflicht und das niedersächsische Naturschutzgesetz enthält dazu Instrumente zur Entschädigung, zum Erschwernisausgleich und zum Härteausgleich. Das "Biosphärenreservatsgesetz" ist eine Ergänzung des nieders. Naturschutzgesetzes für die besonderen Belange des Elbetals und begünstigt die Bündelung von Landesmitteln (EU-Förderprogramme) hinsichtlich der sich jährlich anpassenden ca. 200 Förderrichtlinien. Fietz sieht zwar die Vorteile des neuen Gesetzes für die Region, gibt aber zu bedenken, dass die einzelnen Vorgaben für alle Intressengruppen klar erkennbar sein müssen. "Unsere landwirtschaftlichen Betriebe mit über 200 Arbeitsplätzen im Amt Neuhaus wollen genau wissen, wohin der Weg geht und nicht auf irgendwelche Förderprogramme verwiesen werden!" Der Landrat nennt in diesem Zusammenhang ein weiteres Problem. Seiner Meinung nach fehlt es auch an einem umfassenden Wirtschaftsentwicklungs- und Finanzierungskonzept. "Selbst in den Ziel 2- Fördergebieten der EU im Landkreis Lüneburg, wie z.B. Bleckede oder Amt Neuhaus, kann die vorgeschriebene anteilige "Ko-Finanzierung" von verschuldeten Gemeinden nicht immer aufgebracht werden! Hier könnte ein über den "Biosphärenreservatsplan" hinausgehendes Wirtschaftskonzept konkrete Hilfe leisten. In wie weit die von Fietz angeregte Wirtschaftsentwicklungs- / Regionalplanung und Finanzierung sogar zu den Aufgaben der Schutzgebietsverwaltung Elbetal in Hitzacker hinzukommen und wie die dazu notwendige personelle Besetzung geregelt werden könnte, stände dann zur Diskussion! Denn durch Bündelung aller Aspekte kann vielleicht endlich die althergebrachte und "blockierende Polarisierung" = "Naturschutz gegen andere Interessen" ausgehebelt werden!? Aufgaben der Schutzgebietsverwaltung Elbetal in Hitzacker 1. Betreuung der bestehenden Naturschutzgebiete durch: - Flächenmanagement, insb. mit Erschwernisausgleich, Vertragsnaturschutz, Verpachtung - Nutzungsmanagement, insb. durch Wege- und Erholungskonzepte - Umsetzung der Schutzbestimmungen - Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen 2. Durchführung von Naturschutzprojekten - Zwei Life-Natur-Projekte / Pilotprojekt für Gastvögel / Weißstorchprogramm 3. Betreuung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000" - Fachaufgaben für das: EG-Vogelschutzgebiet, Flora-Fauna-Habitat-Gebiet 4. Begleitung der Vorhaben Dritter - Fachliche Begleitung von Umweltverträglichkeitsprüfungen - Naturschutzfachliche Begleitung von Bauleitplanung, Flurneuordnung, - Deichbau, Verkehrsinfrastruktur u.a. 5. Kooperation mit anderen Projekträgern - Zusammenarbeit mit Forstverwaltung u.a., Tourismuseinrichtungen bei Projekten (z.B. Mitfinanzierung des "Grenzhistorischen Rundwegs in Konau/Amt Neuhaus) -fr- 10.04.2001 |
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