Castorgegner wurde freigesprochen |
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| Lüneburg. Der erste Strafprozess nach dem jüngsten
Castortransport nach Gorleben ist mit einem Freispruch für den angeklagten
Atomkraftgegner zu Ende gegangenen. Eine Straftat sei dem wegen gefährlicher Körperverletzung an einem Poizisten angeklagten Mann nicht nachzuweisen gewesen, heißt es in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil des Lüneburger Amtsgerichts (Az. 15 Ds 19/01). Laut Anklageschrift sollte der Beschuldigte den Beamten gegen den Kopf und die linke Hand getreten haben, als dieser mit einem Messer die Ventile eines Autos abgeschnitten habe. Im Vorfeld des Verfahrens hatten bereits zivile Zeugen erklärt, der Polizist habe den gegen die Beschädigung der Reifen protestierenden Atomgegner in eine Hecke gedrückt. Im Prozess wertete das Gericht die den Angeklagten belastenden Aussagen von vier Polizeibeamten als unglaubwürdig und "voneinander abgeschrieben". Die Staatsanwaltschaft kündigte gegen die Beamten Ermittlungen wegen Meineids und wegen uneidlicher Falschaussage an. Insgesamt haben Staatsanwaltschaften und Polizei im Zusammenhang mit den Castor-Protesten im März mehrere hundert Verfahren eingeleitet. Fünf Aktivisten der Umweltschutzorganisation Robin Wood, die den Atommüllzug durch eine Gleisblockade 17 Stunden lang aufgehalten haben, wurden wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe angeklagt. -epd- 04.10.2001 |
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