Anti-Castor-Kundgebung vor der Bezirksregierung verboten |
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Aktionsbündnis Castor: Recht auf freie Fahrt für freie Bürger vom Verwaltungsgericht über Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gestellt
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Montag den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz des Aktionsbündnis Castor (ABC) hauptsächlich mit Argumenten des freien Verkehrsflusses abgelehnt. Mit dem Antrag wollte das ABC die Abschlusskundgebung der bundesweiten Großdemonstration am 10. November vor der Bezirksregierung gerichtlich durchsetzen. Am 19.09.01 hatte das ABC die Kundgebung auf der Kreuzung vor der Bezirksregierung angemeldet, um dort den Protest gegen die massive Einschränkung von Grundrechten im Rahmen der Castor-Transporte zum Ausdruck zu bringen. Nachdem das Ordnungsamt fünf Wochen für eine offizielle Stellungnahme gebraucht hatte, untersagte es vergangene Woche den angemeldeten Kundgebungsort. Das ABC leitete daraufhin juristische Schritte ein. In dem heute ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichtes begründet es seine Entscheidung unter anderem mit der hohen Wahrscheinlichkeit eines lang andauernden Verkehrschaos'. "Es ist lächerlich wie das Verwaltungsgericht der Argumentation des Ordnungsamtes folgt und die freie Fahrt für freie Bürger über die grundrechtlich geschützte Demonstrationsfreiheit stellt. Zum Teil hat das Gericht in seiner Begründung wörtlich die Formulierungen der Stadt übernommen" so Maike Eisenberg vom Aktionsbündnis Castor. Neben der "Verkehrsleichtigkeit" geht das Gericht auch auf die behinderungsfreie Fahrt für die Notfalldienste von Feuerwehr, Arbeiter-Samariter-Bund und Polizei ein. Der Rechtsanwalt des ABC hatte verschiedene Alternativrouten für die Notfalldienste vorgeschlagen. Diese lehnt das Gericht ab: Die Befahrbarkeit der vorgeschlagenen Alternativstrecke müsse durch besonders abgestellte Einsatzkräfte durchgehend gesichert werden, was nicht ohne Schwierigkeiten zu gewährleisten sei. "Angesichts von mehr als 10.000 Polizisten, die wieder in Lüneburg einfallen werden, ist es unglaublich, dass das Verwaltungsgericht diese nicht in der Lage sieht, den Verkehr für Rettungsfahrzeuge auf den von uns vorgeschlagenen Alternativrouten regeln zu können" so Andreas Bernhardt vom ABC. "Bei manchen Stadtfesten werden halbe Stadteile freigesperrt, bei dieser Demonstration ist dies nach Ansicht von Gericht und Stadt nicht einmal für eine einzige Strasse möglich." Aufgrund der Erfahrung, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in aller Regel noch behördenfreundlicher urteilt als das Verwaltungsgericht, sieht das Aktionsbündnis Castor von weiteren juristischen Schritten ab. Als alternativen Kundgebungsort hat die Stadt Lüneburg den Clamart-Park vorgeschlagen, wo auch die letzte Kundgebung im März stattfand. Des weiteren hat sie den Liebesgrund angeboten, einen zwar relativ versteckten Park, der dafür aber in der Nähe der vom ABC kritisierten Bezirksregierung liegt. Das Aktionsbündnis Castor wird in einer Sitzung am Dienstag entscheiden.
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