Verwaltungsgericht Lüneburg weist Widerspruch zu Anti-Castor-Demo in Lüneburg ab |
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Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Montagnachmittag einen
Widerspruch des Aktionsbündnisses Castor zur Anti-Castor-Demonstration
am 10.11. in Lüneburg abgwewiesen. Die AtomkraftgegnerInnen wollten am
kommenden Sonnabend vor der Bezirksregierung Lüneburg gegen
Atommüll-Transporte und damit verbundene Grundrechts-Einschränkungen
protestieren. Die Stadt Lüneburg hatte dies untersagt und nun Recht
bekommen.
In der zehnseitigen Begründung der Ablehnung ließ sich das Verwaltungsgericht auf die Argumentation der Stadt Lüneburg ein, wonach eine Demonstration vor der Bezirksregierung zu starken Verkehrsbehinderungen in der Stadt führen würde.
Das Lüneburger Aktionsbündnis Castor entscheidet nun bis Dienstagabend,
für welche der angebotenen Alternativrouten es sich entscheidet. Die
Demonstration werde aber auf jeden Fall stattfinden, so die
VeranstalterInnen. Die Stadt hat eine Kundgebung zum Clamart-Park oder
zum Liebesgrund angeboten. |
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