Verwaltungsgericht Lüneburg weist Widerspruch zu Anti-Castor-Demo in Lüneburg ab

 
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Montagnachmittag einen Widerspruch des Aktionsbündnisses Castor zur Anti-Castor-Demonstration am 10.11. in Lüneburg abgwewiesen. Die AtomkraftgegnerInnen wollten am kommenden Sonnabend vor der Bezirksregierung Lüneburg gegen Atommüll-Transporte und damit verbundene Grundrechts-Einschränkungen protestieren. Die Stadt Lüneburg hatte dies untersagt und nun Recht bekommen.

In der zehnseitigen Begründung der Ablehnung ließ sich das Verwaltungsgericht auf die Argumentation der Stadt Lüneburg ein, wonach eine Demonstration vor der Bezirksregierung zu starken Verkehrsbehinderungen in der Stadt führen würde.

Das Lüneburger Aktionsbündnis Castor entscheidet nun bis Dienstagabend, für welche der angebotenen Alternativrouten es sich entscheidet. Die Demonstration werde aber auf jeden Fall stattfinden, so die VeranstalterInnen. Die Stadt hat eine Kundgebung zum Clamart-Park oder zum Liebesgrund angeboten.
(Presse-Agentur 70)
05.11.2001

 
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