Zulässige Grenzwerte werden gesenkt

 
BMU weist Verbände-Kritik an Strahlenschutz-Verordnung zurück
dm Gorleben. Das Bundesumweltministerium hat die Kritik einiger Umweltverbände, darunter auch die hiesige Bürgerinitiative Umweltschutz, an der Strahlenschutznovelle zurückgewiesen. »Die Kritik der Verbände ist widersprüchlich.

Wer den Bundesrat einerseits vor einer Verwässerung unserer Vorlage warnt und ihn gleichzeitig zur Ablehnung auffordert, der erreicht höchstens, dass alles beim Alten bleibt», meint BMU-Sprecher Michael Schroeren.

Dagegen führe die von der Bundesregierung beschlossene Novelle zu erheblichen Verbesserungen des Strahlenschutzes der Bevölkerung, meint Schroeren: »Die Grenzwerte für die zulässige radioaktive Belastung werden gesenkt. Für Personen, die beruflich radioaktiver Strahlung ausgesetzt sind, wird der Grenzwert von 50 auf 20 Millisievert reduziert.» Der Schutz des werdenden Lebens bei beruflich strahlenexponierten Arbeitnehmerinnen werde verbessert: Künftig gebe es strengere Grenzwerte und verstärkte Schutzanforderungen.

Erstmals werde bundesweit einheitlich und nach strengen Vorgaben geregelt, wann und unter welchen Umständen Stoffe aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung freigegeben werden dürfen. »Die bun-deseinheitlichen Vorgaben der Novelle lösen das bisherige uneinheitliche, einzelfallbezogene Vorgehen der Länder ab», sagt Schroeren.

Die so genannte Freigabe von Stoffen aus dem genehmigungsbedürftigen Umgang orientiere sich an einer Obergrenze von 0,01 Millisievert im Jahr für die mögliche zusätzliche Belastung für Einzelpersonen der Bevölkerung: »Das ist keine Lockerung, sondern eine deutliche Verschärfung der bestehenden Vorschriften.»
(Elbe-Jeetzel-Zeitung)
22.05.2001

 
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