Ende der verdeckten Zwischenlagerung? |
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Die WAA-Verträge und ihr Hintergrund
fk Gorleben. Niedersachsens Ministerpräsident Sigmar Gabriel hatte es schon zum Jahresanfang den Biobauern des Wendlands in Waddeweitz gesagt: Er sei nicht in die Politik gegangen, um einen permanenten Ausnahmezustand zu organisieren. Nach dem vorigen Castor-Transport sah er sich in seiner Auffassung bestätigt. Die Transporte seien eine Gefahr für den Landfrieden. Von den anderen Bundesländern und der Bundesregierung verlangte er einen fairen Ausgleich der Entsorgunglasten. Das Ergebnis der niedersächsischenVorstoßes ist eher gering. Im Bundesumweltministerium erreichte Gabriel nur, dass der Abfall aus der Wiederaufarbeitung nur einmal im Jahr nach Gorleben rollt. Dafür aber in doppelter Menge. In den Anti-Atom-Gruppen wird dagegen bezweifelt, ob der Müll wirklich zurückgenommen werden muss. Die vertraglichen Bindungen sollen offen gelegt werden, fordern die Atomkraftgegner in der Hoffnung, die Vertragstexte ergäben ein anderes Bild. Tatsächlich ist die Rechtsgrundlage der deutschen Transporte zur WAA und zurück äußerst unterschiedlich. Es gibt so genannte Altverträge und Neuverträge. Die alten Vereinbarungen über die Lieferung deutschen Atommülls in die WAA stammen aus einer Zeit, als im Atomgesetz die Wiederaufarbeitung einziger Entsorgungsweg war. Entsprechend stark war die Stellung zum Beispiel des französischen WAA-Betreibers Cogema. Die Preise waren hoch, die Konditionen ungünstig. Das bei der Wiederaufarbeitung anfallende Plutonium würde nach Deutschland zurückgebracht, lautete eine der Bestimmungen der alten WAA-Verträge. Die Cogema sei außerdem befugt, den deutschen Elektrizitätsversorgern (EVU) die bei der Wiederaufarbeitung anfallenden radioaktiven Abfälle zurück zu liefern. Einzige Vorbedingung: Sie müssen in eine transportsichere Form gebracht sein. Im April 1979 tauschten die deutsche und die französische Regierung Briefe aus, in denen sie sich die Annahme dieser Regelungen bestätigten. Darin wird die Bundesregierung um die Zusage gebeten, keinerlei Initiative in Form von Gesetzen oder Verordnungen zu ergreifen, die die Cogema an der Wahrnehmung der Befugnis, die radioaktiven Abfälle an die Gesellschaften (zurück) zu liefern, hindern würde. Die französische Regierung erklärte ihrerseits, dass sie keine Initiative ergreifen würde, um die Einfuhr und den Transport der bestrahlten Brennelemente aus der Bundesrepublik Deutschland nach bzw. in Frankreich verhindern würde. Die französische Regierung bekräftigt ferner, dass die Wiederaufarbeitung zur gegebenen Zeit erst dann beginnt, wenn die praktischen Bedingungen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Abfallrücknahme von beiden Seiten als befriedigend angesehen werden. Später änderte sich die Lage. In Deutschland wurde darüber geredet, dass die direkte Endlagerung viel billiger wäre als der Umweg über die Wiederaufarbeitung. Anfang der neunziger Jahre wurde über neue Verträge zwischen Cogema und den deutschen EVU verhandelt. Diesmal waren die Bedingungen schon günstiger. Vollends umgekippt ist die Marktsituation, als Mitte des vorigen Jahrzehnts Bundesumweltminister Klaus Töpfer den Weg des Atommülls in die Zwischenlager als Entsorgungsnachweis ins Gesetz schrieb, die Monopolstellung der Wiederaufarbeitung also fiel. Plötzlich war die Cogema nachgiebig. In Optionsverträgen bot sie an, deutschen Atommüll anzunehmen, ohne dass von vornherein klar war, ob er wiederaufgearbeitet werden soll. Innerhalb von 15 Jahren sollte darüber entschieden werden. Vorher könnte er auch unbearbeitet wieder nach Deutschland zurückgehen. Eine verdeckte Zwischenlagerung. Was zur Zeit nach Frankreich geliefert wird, basiert auf beiden Varianten der Verträge. Vor allem in Norddeutschland sind die Altverträge bereits ausgeschöpft. Geliefert wird nach neuem Modus. Dagegen sind überwiegend in Süddeutschland noch Kontingente über Altverträge offen. Erst in den nächsten Jahren müsste auf die Neuverträge zurückgegriffen werden. Ob das geschieht und in welchem Ausmaß, hängt auch von der Fertigstellung der dezentralen Zwischenlager ab. Jedenfalls stellen alle drei großen EVU - EON, RWE und EnBW, diesen Zusammenhang fest. Bei RWE zum Beispiel reichen die Altverträge noch bis etwa 2005. Ob die Neuverträge überhaupt noch in Anspruch genommen werden, hängt nach RWE-Sprecherin Stephanie Schunck vom Zeitpunkt der Betriebsgenehmigung der Zwischenlager ab. Die EVU akzeptieren die Konsensvereinbarung, wonach die Lieferungen längstens noch bis 2005 möglich sind. Man halte sich bereits heute an die Vereinbarung, meint RWE-Sprecherin Schunck. Das gelte unabhängig davon, ob sie unterschrieben sei oder nicht. Die Unterschriften sollten erst kommen, wenn der Gesetzentwurf vorliege. Doch die Zwischenlager allein nutzen nicht viel. Denn sie sind nur mit entsprechenden Behältern zu nutzen. Die aber sind knapp. Eine schnellere Nutzung der neuen Zwischenlagerkapazitäten würde an fehlenden Castor-Behältern scheitern, versichert EnBW. Allerdings haben sich die EVU auch verpflichtet, die Wiederaufarbeitung so früh wie vertraglich möglich zu beenden. »Die EVU werden gegenüber ihren internationalen Partnern alle zumutbaren vertraglichen Möglichkeiten nutzen, um zu einer frühestmöglichen Beendigung der Wiederaufarbeitung zu kommen», heißt es in der Konsensvereinbarung. Frühestmöglich heißt: unter Vermeidung von Regressforderungen der WAA-Betreiber. Dass die EVU selbst ein Interesse daran haben, zumindest nach den Neuverträgen keine Abfälle nach La Hague zu liefern, kann unterstellt werden. Schließlich wäre die direkte Zwischenlagerung billiger. Das sieht bei den Altverträgen anders aus. Dort muss gezahlt werden, unabhängig von Lieferungen.
Vom Rücktransport aus La Hague steht nichts im Konsens. Die Rücknahme
stand nach den Vereinbarungen von 1979 für die Konsensverhandler gar nicht zur
Disposition. Sie müsste privat zwischen EVU und Cogema einerseits und
staatlich zwischen der Regierungen andererseits verändert werden. Doch
Zwischenlagerung ausländischen Atommülls ist in Frankreich verboten. Es ist
nicht mehr sicher, dass französische Gerichte in jedem Fall der Regierung oder
der Cogema recht geben. Gerade erst hat ein Richter eine Klage wegen
japanischen Atommülls angenommen. Schlechte Voraussetzungen für
Forderungen, den deutschen Müll doch noch ein paar Jahre in La Hague liegen
zu lassen. |
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