Verwaltungsgericht gibt AKW-Gegnern Recht |
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Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat heute die ausgesprochenen Verbote und
Einschränkungen gegen ein Campverbot und gegen
Versammlungseinschränkungen im Zusammenhang mit dem bevorstehenden
Atommülltransport vom AKW Neckarwestheim nach Sellafield aufgehoben. Somit
kann die angemeldete Versammlung und Mahnwache der südwestdeutschen
Anti-Atom-Initiativen in Gemmrigheim in vollem Umfang stattfinden.
Gegen die vom 23. bis zum 26. April angemeldete Versammlung und Mahnwache auf dem Festplatz in Gemmrigheim hatte die Gemeinde in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde nach dem Polizeigesetz ein Verbot für ein "Camp" ausgesprochen. Dies u. a. mit der Behauptung, dass die angemeldete Versammlung und Mahnwache nicht unter das Versammlungsgesetz fallen würde. Das Landratsamt Ludwigsburg hatte in seinem erst am Freitag ausgestellten Bescheid mit den versammlungsrechtlichen Auflagen unter anderem das Küchenzelt und die Toilettenhäuschen nicht genehmigt. Obwohl gerade diese bei früheren Versammlungen vorgeschrieben worden waren. Sowohl der Versuch über das Polizeirecht die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit von Atomkraftgegnern einzuschränken, wie durch versammlungsrechtliche Auflagen die für mehrere Tage geplante Versammlung faktisch unmöglich zu machen, sind gescheitert. Über den Tübinger Rechtsanwalt Oswald hatte der Versammlungsanmelder im Eilverfahren gestern vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht geklagt und in beiden Fällen Recht bekommen. Damit kann die Versammlung und Mahnwache wie beantragt, vom 23. bis zum 26. April in vollem Umfang auf dem Festplatz in Gemmrigheim stattfinden. Wir werten dieses Verbotsvorgehen der Behörden als einen Versuch, die Atomkraftgegner mit unzumutbaren juristischen Mitteln politisch mundtot machen zu wollen. Gerade jetzt, wo die grundsätzliche Kritik am Atomkonsens mit dem 35-jährigen Weiterbetrieb der Atomkraftwerke und der damit verbundenen Verdoppelung der bisherigen Atommüllmenge, gesellschaftpolitisch nicht mehr vermittelbar ist. Einzig und allein die sofortige Abschaltung aller Atomanlagen verhindert die
Vergrößerung des ungelösten Atommüllproblemes!
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