Amt Schwarzenbek: Zwischenlager unerwünscht |
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SCHWARZENBEK - "Das Amt Schwarzenbek-Land hält es in
Anbetracht der gehäuft aufgetretenen Leukämiefälle in der
Elbmarsch nicht für verantwortbar, mit weiteren atomaren
Anlagen belastet zu werden." Deutliche Worte von
Amtsvorsteher Günther Noß und Amtsleiter Hubert Kudling.
Das Amt hat jetzt eine Stellungnahme zum Vorhaben des
Bundesamtes für Strahlenschutz, ein Zwischenlager und ein
Interimslager für abgebrannte Brennelemente auf dem
Gelände des Kernkraftwerkes Krümmel zu errichten, abgelehnt.
Hintergrund: Der Atomkonsens der Bundesregierung hat dazu geführt, dass die Kernkraftwerk Krümmel GmbH beabsichtigt, ein Standortzwischenlager zu errichten. Das Gebäude ist ein Stahlbetonbau auf einer Fläche von 135 mal 27 Metern. Die Brennelemente sollen in Stahlbehältern (Castoren) für etwa 40 Jahre in der Lagerhalle aufbewahrt werden, um sie nach dieser Phase der Abkühlung einer Endlagerung zuzuführen. Darüber hinaus soll ein Interimslager errichtet werden, das bis zu zwölf Transport- und Lagerbehälter aufnehmen und bis zur Betriebnahme des Zwischenlagers in spätestens sechs Jahren genutzt werden kann. Dabei handelt es sich im wesentlichen um Castor V/52 Behälter, die von einer Betonbehausung (Garage) umgeben sind.
Noß: "Ein vorübergehendes Interimslager ist nicht notwendig, da
bis zum Juli 2005 die Wiederaufbereitung abgebrannter
Brennelemente genehmigt ist. Auch Transporte sind bis dahin
zulässig." Für das Amt sei es nicht nachvollziehbar, wie sich eine
zeitliche Befristung darstellen wird. Gehe man davon aus, dass
das Kraftwerk noch bis 2015 in Betrieb sei, so würde dies dazu
führen, dass die letzte Einlagerung, insbesondere des
abgebrannten Kerns, erst nach diesem Zeitraum erfolgen
könnte. Rechne man noch die 40 Jahre Lagerung hinzu und den
für einen Abtransport benötigten Zeitraum, ergebe sich eine
Einlagerungszeit von 70 Jahren.
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