Amt Schwarzenbek: Zwischenlager unerwünscht

 
SCHWARZENBEK - "Das Amt Schwarzenbek-Land hält es in Anbetracht der gehäuft aufgetretenen Leukämiefälle in der Elbmarsch nicht für verantwortbar, mit weiteren atomaren Anlagen belastet zu werden." Deutliche Worte von Amtsvorsteher Günther Noß und Amtsleiter Hubert Kudling. Das Amt hat jetzt eine Stellungnahme zum Vorhaben des Bundesamtes für Strahlenschutz, ein Zwischenlager und ein Interimslager für abgebrannte Brennelemente auf dem Gelände des Kernkraftwerkes Krümmel zu errichten, abgelehnt.

Hintergrund: Der Atomkonsens der Bundesregierung hat dazu geführt, dass die Kernkraftwerk Krümmel GmbH beabsichtigt, ein Standortzwischenlager zu errichten. Das Gebäude ist ein Stahlbetonbau auf einer Fläche von 135 mal 27 Metern. Die Brennelemente sollen in Stahlbehältern (Castoren) für etwa 40 Jahre in der Lagerhalle aufbewahrt werden, um sie nach dieser Phase der Abkühlung einer Endlagerung zuzuführen. Darüber hinaus soll ein Interimslager errichtet werden, das bis zu zwölf Transport- und Lagerbehälter aufnehmen und bis zur Betriebnahme des Zwischenlagers in spätestens sechs Jahren genutzt werden kann. Dabei handelt es sich im wesentlichen um Castor V/52 Behälter, die von einer Betonbehausung (Garage) umgeben sind.

Noß: "Ein vorübergehendes Interimslager ist nicht notwendig, da bis zum Juli 2005 die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente genehmigt ist. Auch Transporte sind bis dahin zulässig." Für das Amt sei es nicht nachvollziehbar, wie sich eine zeitliche Befristung darstellen wird. Gehe man davon aus, dass das Kraftwerk noch bis 2015 in Betrieb sei, so würde dies dazu führen, dass die letzte Einlagerung, insbesondere des abgebrannten Kerns, erst nach diesem Zeitraum erfolgen könnte. Rechne man noch die 40 Jahre Lagerung hinzu und den für einen Abtransport benötigten Zeitraum, ergebe sich eine Einlagerungszeit von 70 Jahren.
(Lokalredaktion Hzgt. Lauenburg)
12.04.2001

 
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