Castor-Demos: Gericht bestätigt fast alle Auflagen der Stadt

 
Lüneburg. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat Freitag, 8. November, am späten Abend in einem Eilverfahren bis auf eine Ausnahme alle Auflagen der Stadt Lüneburg für die zwei Anti-Castor-Demonstrationen am 11. und 13. November bestätigt. Die Anmelder waren wegen der Auflagen vor Gericht gezogen.

Nicht zugelassen hat die Stadt unter anderem Zwischenkundgebungen auf dem Stadtring. Das bestätigte das Gericht. In einem Punkt gab das Gericht den Demo-Veranstaltern Recht: Sie dürfen, anders als von der Stadt genehmigt, am Montag den Marktplatz ganz für eine Kundgebung nutzen. Dies gilt aber nicht am Mittwoch, weil dann schon die Marktbeschickter für den Martinimarkt am 14. November auf dem Platz aufbauen.

Die Demo-Routen führen sowohl Montag wie Mittwoch, 11. und 13. November, von der Dauermahnwache im Clamartpark über die Rote Straße, den Platz Am Sande und die Straße Bei der St. Johanniskirche auf den Stadtring. Von der Scharff-Kreuzung geht es zunächst die Schießgrabenstraße, dann den Schifferwall entlang und links abbiegend in die Reichenbachstraße. Für den Demo-Zug wird nur eine Fahrspur genutzt. Vor dem Reichenbachplatz wird der Umzug über den Parkplatz zur Bardowicker Straße geführt. Nach der Kundgebung auf dem Marktplatz geht es über Bäckerstraße und Am Sande zurück zum Clamartpark.
(sp)
08.11.2002

 
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