Castor-Camps: Keine Flächenverbote mehr

 
Verwaltungsgericht gibt Atomkraftgegnern recht

Lüneburg. Die Stadt Lüneburg wird während Castor-Transporten keine Flächenverbote für Protestcamps mehr aussprechen. Mit dieser Erklärung kam diese Woche die Stadt Lüneburg einem Richterspruch des Verwaltungsgerichts Lüneburg zuvor, nach dem flächenhafte Versammlungsverbote unzulässig sind. Anlass war eine Klage der Anti-Atom-Initiative X-tausendmal gegen das Verbot einer Protestversammlung während des Castor-Transportes im März 2001.

Um es vielen Menschen zu ermöglichen, ihren Protest gegen den Castor-Transport Ausdruck zu verleihen, hatte X-tausendmal quer im März 2001 in Alt-Hagen bei Lüneburg ein Camp angemeldet. Diese wurde am 20.3.2001 von der Stadt Lüneburg abgelehnt - zugleich wurden sämtliche derartige Versammlungen im Lüneburger Stadtgebiet verboten. Gegen dieses flächenhafte Verbot hatte X-tausendmal quer geklagt und bereits am 23.3.2001 im Eilverfahren Recht bekommen. Am Dienstag dieser Woche wurde der Fall abschließend verhandelt. Um einem Richterspruch zuvorzukommen, erklärte die Stadt Lüneburg in der Verhandlung, dass sie auf Flächenverbote in Zukunft verzichten werde. X-tausendmal quer wertet dies als wichtigen Etappensieg in der Auseinandersetzung um die Außerkraftsetzung von Grundrechten während Castor-Transporten. "Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden - schon gar nicht so pauschal, wie dies durch die Flächenverbote bei den letzten beiden Castor-Transporten passiert ist," erklärt Holger Isabelle Jänicke, der X-tausendmal quer in Rechtsfragen vertritt.

Die Atomkraftgegner gehen davon aus, dass die Unzulässigkeit pauschaler Demonstrationsverbote auch in weiteren Verfahren bestätigt und Folgen für kommende Castor-Transporte haben wird. "Wir erwarten, dass beim nächsten Castor im November das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gewahrt bleibt," so Jänicke.

In einer anderen Frage ist das letzte Wort indes noch nicht gesprochen: das Verwaltungsgericht Lüneburg wies eine Klage von X-tausendmal quer gegen das Verbot von Zelten bei einer Dauermahnwache bei Wendisch Evern im März 2001 ab. Damals mussten mehrere hundert Menschen mehrere Nächte bei Dauerfrost unter freiem Himmel schlafen, weil der Landkreis Lüneburg den Veranstaltern der Mahnwache das Aufstellen von Zelten untersagt hatte. Die Atomkraftgegner prüfen nun den Gang in die nächste Instanz. "Derartige Campverbote sind unmenschlich," so Jänicke. Die Frage, ob man bei Minusgraden unter freiem Himmel schlafen muss, sei für die vielen tausend Menschen, die friedlich gegen Castor-Transporte demonstrieren, zentral.

X-tausendmal quer mobilisiert unterdessen für friedliche Demonstrationen während des nächsten Castor-Transportes im November.
(Pressemitteilung X-tausendmal quer)
25.09.2002

 
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