Klage gegen Einschränkung von Grundrechten vor dem VG Lüneburg

 
Zwei Hamburger Rechtsanwälte, die im November 2001 während der "Castortage" durch die Polizei an der Ausübung ihrer Arbeit und Bewegungsfreiheit gehindert wurden, haben jetzt Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg erhoben.

Die Kläger hatten am Dienstag, den 13. November vergeblich versucht, zunächst von Dannenberg und später von Gedelitz nach Grippel zu gelangen, um dort einen Kollegen in dessen Haus zu treffen.
Sie scheiterten in den Abendstunden jenes Tages - man erinnere sich, am Tag darauf rollte der Castorkonvoi auf der Straßenstrecke von Dannenberg nach Gorleben - wiederholt an Polizeisperren, ganz gleich, ob sie den Weg per PKW, mit dem Rad oder am Ende gar zu Fuß fortsetzen wollten.

Die Kläger machen nach Angaben der Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg die Verletzung ihrer Freizügigkeit und Bewegungsfreiheit geltend. Wiederholt hatten Polizisten den Wunsch nach Polizeibegleitung zum Anwesen des Kollegen in Grippel abschlägig beschieden.
"Dass die Anwälte beteuerten, sie würden nicht demonstrieren, sondern lediglich einen Kollegen aufsuchen wollen, half nicht im Geringsten", unterstreicht die Anwältin der beiden Kläger, die Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat.

Für die Bürgerinitiative ist dieser Schritt vor das Verwaltungsgericht Lüneburg "nur konsequent". "An die Einübung des Ausnahmezustands wollen wir uns gar nicht erst gewöhnen", sekundiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke den Klageschritt und wünscht sich, dass dieser Schritt Schule macht.
(Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg)
14.02.2002

 
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