Klage gegen Einschränkung von Grundrechten vor dem VG Lüneburg |
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Zwei Hamburger Rechtsanwälte, die im November 2001 während der "Castortage" durch die Polizei an der Ausübung ihrer Arbeit und Bewegungsfreiheit gehindert wurden, haben jetzt Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg erhoben.
Die Kläger hatten am Dienstag, den 13. November vergeblich versucht, zunächst von Dannenberg und
später von Gedelitz nach Grippel zu gelangen, um dort einen Kollegen in dessen Haus zu treffen.
Die Kläger machen nach Angaben der Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg die
Verletzung ihrer Freizügigkeit und Bewegungsfreiheit geltend. Wiederholt hatten Polizisten den
Wunsch nach Polizeibegleitung zum Anwesen des Kollegen in Grippel abschlägig beschieden.
Für die Bürgerinitiative ist dieser Schritt vor das Verwaltungsgericht Lüneburg "nur konsequent". "An die Einübung des Ausnahmezustands wollen wir uns gar nicht erst gewöhnen", sekundiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke den Klageschritt und wünscht sich, dass dieser Schritt Schule macht.
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