Bundesverfassungsgericht legalisiert endgültig Sitzblockaden |
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Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zu Blockadeaktionen stärkt die Rechte der Castorgegner/innen.
Die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg sieht sich durch den höchstrichtlichen Urteilsspruch in ihrer Haltung bestärkt, dass friedliche Sitzblockaden nicht nur legitim, sondern auch ein legales Mittel des Protests sind. Die Castorgegner/innen mussten noch im November wegen der Sitzblockaden heftige Anschuldigungen seitens der Bezirksregierung Lüneburg und der Polizeieinsatzleitung über sich ergehen lassen: Es gebe kein Recht auf Blockaden. "Nicht einmal das Anketten beispielsweise an Bahnschienen führt demnach automatisch zu einer Verurteilung wegen Nötigung", sei aus dem BVG-Urteil zu schließen, meint BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. In jedem Fall spielten auch die Motive der Blockierer eine erhebliche Rolle. Blockaden, die die Atomausstiegsdebatte anfachen sollen, würden in keinem Fall als "verwerflich" angesehen. Ehmke: |
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