Polizei erweitert Versammlungsverbotszone

 
AtomkraftgegnerInnen in weitem Umfeld der Transportstrecke der Aufenthalt verwehrt
Wie sich am Sonntag bei einem von der Polizei verhängten Platzverweis herausstellte, ist die Fläche für Versammlungsverbote entlang der Castortransportstrecke von der Polizei erheblich erweitert worden. Den durch den Platzverweis betroffenen Menschen wurde von den eingesetzten PolizistInnen eine Karte gegeben, aus der eindeutig hervorging, dass das von der Bezirksregierung verhängte Versammlungsverbot von 50 Metern rechts und links der Transportstrecke erheblich ausgeweitet wurde. Offenbar ist dieses Ausweitung schon länger in Planung gewesen. Es gibt demnach zwei Verbotsverfügungen, die bisher offiziell bekannt gegebene der Bezirksregierung und die jetzt der agentur 70 zugespielte Karte aufgrund der erweiterten Verbotsverfügung.

Die Aufenthaltsverbotszonen, in denen die Polizei willkürlich Platzverweise ausspricht, ist in 29 Zonen unterteilt. Dabei wird den betroffenen Menschen pauschal vorgehalten, dass sie sich " in einem nicht genehmigten Bereich befinden." Die 29 Zonen betreffen die Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg. So liegt z.B. Lüchow in Zone Nr. 28, der Staatsforst Göhrde hat die Nr. 23. Beide Zonen liegen mehr als 10 Kilometer von der Castortransportstrecke entfernt.

Der Polizei ist es dadurch ermöglichst, die Mobilität der AtomkraftgegnerInnen erheblich einzuschränken.

Aus diesem Vorgehen wird auch ersichtlich, dass die angemeldeten Camps, die außerhalb der offiziellen Versammlungsverbotszone von 50 Metern rechts und links der Transportstrecke lagen, nicht aufgrund einer angeblich aktuellen Gefahrenprognose der Polizei verboten wurden. Diese lagen in der von langer Hand geplanten 29 Bereiche, die nach der Einsatztaktik der Polizei, und nicht durch die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Lüneburg festgelegt wurden.

Bei dieser Vorgehensweise entscheidet de facto der Einsatzleiter Hans Reime und nicht die Bezirksregierung Lüneburg, die eigentlich für derartige Dinge zuständig wäre, wo Verbotsverfügungen ausgesprochen werden und wo nicht. Dies geht auch aus einem Fax hervor, die die OrganisatorInnen des Camps Govelin erhalten haben, dass zwar den Briefkopf der Bezirksregierung enthielt, aber den Faxabsender des Einsatzleiters Reime und mit einer Unterschrift aus der Einsatzleitung versehen war. Hiermit wird deutlich, dass bei Castortransporten grundlegende Strukturen dieses Staates, wie die "Gewaltenteilung" zwischen Legislative ( Bezirksregierung ) und Polizei ( Exekutive ) der Transportabwicklung untergeordnet werden.
(Pressemitteilung der Agentur 70)
12.11.2001

 
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